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45-Meter-Richtfunkmast in Brunn am Gebirge – Fakten, Hintergründe und Antworten auf die aktuelle Diskussion

Warum dieser Standort, warum diese Höhe -- Fakten statt Schlagworte
27. September 2026 durch
45-Meter-Richtfunkmast in Brunn am Gebirge – Fakten, Hintergründe und Antworten auf die aktuelle Diskussion
Alexander Biringer | Biricon IT Services GmbH

Warum dieser Standort? Was wird tatsächlich gebaut? Und welche Infrastruktur entsteht hier?

Rund um den geplanten Richtfunkmast am Falkensteinerweg in Brunn am Gebirge ist in den vergangenen Wochen eine intensive öffentliche Diskussion entstanden.

In Medienberichten und auf der Plattform OpenPetition wird dabei teilweise von einem „42-Meter-Gittermast“, einem „Sendemast“ oder einem „Handymast“ gesprochen.

Tatsächlich handelt es sich um ein technisch deutlich spezifischer zu betrachtendes Infrastrukturprojekt.

Mit diesem Beitrag möchten wir deshalb transparent darstellen, wie der Standort entstanden ist, welche Infrastruktur dahintersteht, warum die Höhe erforderlich ist und welche Funktionen die Anlage erfüllen soll.

Dabei geht es uns ausdrücklich nicht darum, Anrainer mit anderen Interessen persönlich zu kritisieren.

Es geht darum, eine gemeinsame Faktenbasis für die Diskussion zu schaffen.


1. Was wird tatsächlich gebaut?

Geplant ist ein rund 45 Meter hoher Gittermast auf einem Grundstück am Falkensteinerweg.

In der öffentlichen Diskussion wird teilweise von 42 Metern gesprochen. Auch die aktuelle OpenPetition verwendet diese Bezeichnung. Die öffentliche Berichterstattung und die Projektunterlagen beziehen sich dagegen auf eine Höhe von rund 45 Metern. (openPetition⁠)

Für die Beurteilung des konkreten Projekts sind selbstverständlich die eingereichten Planunterlagen maßgeblich.

Der Mast ist Bestandteil einer Kommunikationsinfrastruktur und soll insbesondere für gerichtete Funkverbindungen genutzt werden.

Es handelt sich daher nicht einfach um die Errichtung eines isolierten Mastes ohne bestehende Infrastruktur.

Der Standort ist vielmehr Teil einer über viele Jahre gewachsenen technischen Infrastruktur.


2. Ist das ein „Handymast“?

Diese Bezeichnung wird in der öffentlichen Diskussion immer wieder verwendet.

Sie vermittelt allerdings ein bestimmtes Bild: einen klassischen Mobilfunkstandort, der vor allem zur Versorgung von Mobiltelefonen errichtet wird.

Das ist nicht die technische Beschreibung des hier geplanten Projekts.

Der wesentliche Zweck des geplanten Standortes liegt in Richtfunkverbindungen zwischen definierten Standorten.

Bei Richtfunk werden Daten über stark gebündelte Funkverbindungen zwischen bestimmten Gegenstellen übertragen.

Der Mast dient somit als technischer Bestandteil eines Kommunikationsnetzes.

Die Bezeichnung „Sendemast“ beschreibt zwar grundsätzlich ein Bauwerk mit Funkantennen, sagt aber noch nichts darüber aus, welche Funktechnik darauf betrieben wird und welche Funktion die dahinterstehende Infrastruktur erfüllt.


3. Warum muss der Mast rund 45 Meter hoch sein?

Die Höhe ist keine Entscheidung nach dem Motto „je höher, desto besser“.

Bei Richtfunk müssen konkrete technische Voraussetzungen erfüllt werden.

Dazu gehören unter anderem:

  • die Position der Gegenstellen,
  • die notwendige Sichtverbindung,
  • Gelände und Bebauung,
  • die sogenannte Fresnelzone,
  • die Position und Höhe der Antennen,
  • Frequenz und technische Eigenschaften der Funkstrecke,
  • sowie die notwendige Verfügbarkeit der Verbindung.

Eine Richtfunkstrecke ist daher nicht einfach mit einer beliebigen Funkverbindung vergleichbar.

Die Höhe des Mastes ergibt sich aus der notwendigen Positionierung der Antennen für die vorgesehenen Funkstrecken.


4. Eine Besonderheit: Die Richtfunkantennen strahlen sehr gezielt

Ein weiterer wichtiger Punkt wird in der öffentlichen Diskussion bisher kaum erklärt.

Richtfunkantennen sind keine Rundstrahler.

Die verwendeten Antennen bündeln die Funkenergie gezielt in die Richtung der jeweiligen Gegenstelle.

Bei den vorgesehenen Richtfunkantennen beträgt der Öffnungswinkel der Hauptstrahlrichtung nur ungefähr 1 Grad.

Das bedeutet:

Die Antenne soll nicht die unmittelbare Umgebung rund um den Mast versorgen.

Sie soll eine definierte Gegenstelle in der Ferne erreichen.

Auch deshalb spielt die Höhe des Mastes eine wichtige Rolle.

Je höher die Antenne montiert wird, desto größer ist der vertikale Abstand zwischen der Hauptstrahlrichtung und dem Bereich unmittelbar unter bzw. rund um den Mast.

Vereinfacht gesagt:

Der Mast steht nicht deshalb hoch, damit möglichst viel Funkenergie in das Wohngebiet abgestrahlt wird. Die Antenne wird hoch montiert, damit die gewünschte Funkstrecke technisch funktioniert.

Die konkrete Immissionssituation hängt selbstverständlich von Frequenz, Sendeleistung, Antennentyp, Antennengewinn, Ausrichtung und den technischen Betriebsparametern ab.

Für eine konkrete Bewertung sind daher die entsprechenden technischen Berechnungen, Gutachten und gegebenenfalls Messungen maßgeblich.


5. Warum ist der Standort überhaupt dort?

Der heutige Standort wurde nicht einfach einseitig von Biricon ausgewählt.

Im Rahmen der ursprünglichen Planung wurde der konkrete Standort mit dem unmittelbar betroffenen Nachbarn besprochen.

Dabei gab es sogar einen anderen Vorschlag unsererseits.

Wir hätten den Mast ursprünglich lieber weiter in Richtung unseres eigenen Gebäudes positioniert.

Der Nachbar wollte jedoch eine konkrete andere Position.

Wir haben diesen Wunsch berücksichtigt und die gewünschte Position entsprechend planerisch darstellen lassen.

Der daraus entstandene Einreichplan wurde anschließend vom Nachbarn und seiner Ehefrau unterzeichnet.

Auf dieser Grundlage wurde das Projekt weiter geplant und schließlich das Genehmigungsverfahren eingeleitet.

Zu diesem Zeitpunkt bestand für uns kein Anlass anzunehmen, dass der gemeinsam geplante Standort später grundsätzlich bekämpft werden würde.


6. Was geschah anschließend?

Erst im späteren Verlauf änderte sich die Situation.

Nachdem die Mastkonstruktion bereits angeliefert worden war und die Arbeiten zur Vorbereitung des Fundamentstandortes beziehungsweise zur Verifizierung der Bodenverhältnisse entsprechend dem Bodengutachten begonnen hatten, wurde ausdrücklich Widerspruch gegen das Projekt erhoben.

Dabei wurde unter anderem die Befürchtung einer erheblichen Wertminderung des angrenzenden Grundstücks geäußert.

In weiterer Folge entstand die Bürgerinitiative gegen das Projekt und es begann die heutige öffentliche Auseinandersetzung.

Wir dokumentieren diese Chronologie nicht, um den Nachbarn persönlich zu bewerten.

Sie ist vielmehr deshalb relevant, weil in der aktuellen Diskussion teilweise der Eindruck entsteht, der Standort sei von uns ohne vorherige Abstimmung mit den unmittelbar Betroffenen festgelegt worden.

Das entspricht nicht der von uns dokumentierten Entstehungsgeschichte.


7. Wie wurde das Projekt öffentlich dargestellt?

In der öffentlichen Diskussion wird das Vorhaben häufig verkürzt als „42-Meter-Gittermast“ oder „45-Meter-Sendemast“ bezeichnet.

Die Bürgerinitiative beschreibt das Projekt unter anderem als zusätzlichen Gittermast auf einem privaten Grundstück in einem Wohngebiet. Auch die politische Diskussion greift diese Darstellung auf. (openPetition⁠)

Das Problem an dieser verkürzten Beschreibung ist nicht, dass die Höhe des Mastes falsch wäre oder dass es sich nicht um ein Bauwerk mit Funkantennen handelt.

Das Problem ist, dass dadurch die eigentliche technische Funktion der Infrastruktur kaum sichtbar wird.

Ein Mast ist zunächst nur das sichtbare Bauwerk.

Entscheidend ist, welche Infrastruktur darauf betrieben wird und welchen Zweck sie erfüllt.


8. Die Infrastruktur dahinter besteht bereits seit vielen Jahren

Die Geschichte dieser Infrastruktur reicht wesentlich weiter zurück als das aktuelle Mastprojekt.

Biricon unterstützt den Aufbau und Betrieb von FunkFeuer-Infrastruktur in der Region bereits seit 2006.

Seit 2015 besteht laut unserer Dokumentation eine Glasfaseranbindung über die ASFINAG-Infrastruktur bis zum Vienna Internet eXchange.

Seit 2017 wird der Feuerwehrturm als wichtiger Verteilungsstandort für Funkfeuer genutzt. Ein experimentelles Netzwerk, dass allen Teilnehmern/Bürgern gratis Internet bereitstellt 

Die Feuerwehr erhält über diese Infrastruktur gratis Internet von Biricon.

2025 wurde die Backbone-Anbindung weiter ausgebaut und auf eine 10-Gbit/s-Dark-Fiber-Anbindung zum Rechenzentrum von E-Shelter/NTT erweitert.

Die Verteilung erfolgt redundant über die vorhandene Infrastruktur.

Der geplante Mast ist daher nicht der Beginn eines völlig neuen Netzes.

Er ist Teil der Weiterentwicklung einer Infrastruktur, die über viele Jahre entstanden ist.


9. Welche Rolle spielt FunkFeuer?

FunkFeuer ist ein freies Community-Netzwerk.

Biricon unterstützt diese Infrastruktur bereits seit vielen Jahren und stellt dafür unter anderem technische Infrastruktur und Standorte zur Verfügung.

Die geplante Mastinfrastruktur steht daher auch im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung dieser freien Kommunikationsinfrastruktur.

Das Projekt besteht somit nicht ausschließlich aus der Versorgung einzelner kommerzieller Kunden.


10. Was hat das mit Blackout-Vorsorge zu tun?

Kommunikation ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Unternehmen, Organisationen und Gemeinden auch während länger andauernder Ausfälle handlungsfähig bleiben können.

Am Unternehmensstandort von Biricon bestehen deshalb bereits verschiedene Komponenten für eine möglichst hohe Ausfallsicherheit.

Dazu gehören unter anderem:

  • Photovoltaik
  • Batteriespeicher mit rund 400 kWh
  • Diesel-Notstromversorgung
  • redundante Netzwerkverbindungen
  • Dark-Fiber-Anbindung
  • eigene Server- und Infrastrukturkomponenten
  • Backup- und Disaster-Recovery-Systeme

Die technische Infrastruktur soll damit auch bei länger dauernden Ausfällen möglichst lange betrieben werden können.

Der geplante Mast ist Bestandteil dieses größeren Infrastrukturkonzepts.

Er ist selbstverständlich nicht „der Katastrophenschutz“.

Aber eine robuste Kommunikationsinfrastruktur kann im Krisen- und Blackoutfall eine wichtige technische Grundlage darstellen.


11. Was ist mit möglichen gesundheitlichen Auswirkungen?

Auch diese Frage nehmen wir ernst.

Bei Funkanlagen sind die jeweils geltenden gesetzlichen und technischen Anforderungen einzuhalten.

Bei einer Richtfunkanlage ist außerdem die konkrete Abstrahlcharakteristik entscheidend.

Die verwendeten Richtantennen bündeln die Funkenergie stark in Richtung der jeweiligen Gegenstelle. Bei den vorgesehenen Antennen beträgt der Öffnungswinkel der Hauptstrahlrichtung etwa 1 Grad.

Die Hauptstrahlrichtung verläuft daher nicht senkrecht nach unten zum Grundstück, sondern wird gezielt auf die jeweilige Gegenstelle ausgerichtet.

Das ist auch einer der Gründe, warum die Höhe des Mastes technisch relevant ist.

Die Tatsache, dass ein Mast 45 Meter hoch ist, bedeutet daher nicht, dass unterhalb des Mastes eine entsprechend hohe Funkbelastung entsteht.

Für eine konkrete Bewertung sind jedoch immer die tatsächlich eingesetzten Antennen, Frequenzen, Sendeleistungen, Ausrichtungen und die entsprechenden Berechnungen beziehungsweise Messungen heranzuziehen.

Wir möchten deshalb weder gesundheitliche Bedenken pauschal zurückweisen noch unbelegte gesundheitliche Behauptungen aufstellen.

Entscheidend sind die technischen Fakten.


12. Was ist mit dem Ortsbild?

Das Ortsbild ist ein legitimer Bestandteil der Diskussion.

Ein 45 Meter hoher Gittermast ist sichtbar. Das stellen wir nicht in Abrede.

Allerdings sollte die Betrachtung des Ortsbildes auch die tatsächliche zukünftige Umgebung des Standortes berücksichtigen.

Direkt hinter dem geplanten Mast ist im Zusammenhang mit der A21 eine Lärmschutzwand mit einer geplanten Höhe von rund 14 Metern vorgesehen. Nach derzeitiger Planung soll deren Umsetzung ab 2027 bzw. 2028 erfolgen.

Damit wird sich die unmittelbare Umgebung des Standortes ohnehin deutlich verändern.

Die Lärmschutzwand wird selbst ein rund 14 Meter hohes, langgezogenes und damit flächenmäßig wesentlich prägenderes Bauwerk darstellen.

Aus unserer Sicht ist es deshalb sinnvoll, die Frage des Ortsbildes nicht anhand einer isolierten Darstellung des Mastes zu beurteilen, sondern anhand der gesamten zukünftigen Umgebung.

Der Mast steht nicht in einer unveränderten Landschaft.

Er befindet sich in unmittelbarer Nähe zur bestehenden Autobahninfrastruktur und vor einer geplanten großflächigen Lärmschutzmaßnahme.

Eine realistische Visualisierung sollte daher nicht nur den Mast heute zeigen, sondern auch die künftig geplante Umgebung.


13. „Warum nicht einfach einen anderen Standort nehmen?“

Diese Frage ist nachvollziehbar.

Ein alternativer Standort ist technisch jedoch nicht automatisch geeignet, nur weil er außerhalb eines Wohngebietes liegt.

Für eine funktionierende Richtfunkstrecke müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • ausreichende Funk-Sichtverbindung
  • geeignete Höhe
  • passende Gegenstelle
  • ausreichende Fresnelzone
  • geeignete Frequenzplanung
  • Stromversorgung
  • Netzwerk- bzw. Glasfaseranbindung
  • Ausfallsicherheit
  • technische Erschließbarkeit
  • Genehmigungsfähigkeit

Ein Standort kann daher auf einer Landkarte attraktiv aussehen und technisch trotzdem ungeeignet sein.

Darüber hinaus müsste eine alternative Fläche vollständig neu erschlossen werden.

Die derzeitige Infrastruktur am geplanten Standort verfügt bereits über wesentliche Voraussetzungen für einen hochverfügbaren Betrieb.

Die OpenPetition selbst führt als Pro-Argument an, dass ein alternativer Standort mit erheblichen zusätzlichen Erschließungskosten verbunden wäre. (openPetition⁠)


14. „Es gibt doch bereits Internet und Mobilfunk“

Ja.

Die Frage ist aber nicht, ob Brunn am Gebirge grundsätzlich über Internet und Mobilfunk verfügt.

Die Frage lautet:

Welche Kommunikationswege stehen im konkreten Fall zur Verfügung, wie redundant sind sie und welche zusätzlichen Funkstrecken werden für die bestehende bzw. zukünftige Infrastruktur benötigt?

Ein bestehendes Mobilfunknetz ersetzt beispielsweise nicht automatisch eine dedizierte Richtfunkverbindung zwischen zwei bestimmten Standorten.

Ebenso ersetzt eine einzelne Glasfaserverbindung nicht automatisch eine redundante Funkstrecke.

Verschiedene Technologien erfüllen unterschiedliche Aufgaben.


15. Was ist mit der Behauptung, es handle sich nur um ein kommerzielles Projekt?

Biricon ist ein Unternehmen und betreibt selbstverständlich kommerzielle Kommunikationsdienstleistungen.

Gleichzeitig bestehen rund um die vorhandene Infrastruktur weitere Funktionen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Unterstützung von FunkFeuer
  • Internetversorgung des Feuerwehrstandortes
  • redundante Kommunikationswege
  • Infrastruktur für Kunden
  • geplante Vernetzung weiterer Standorte
  • Ausfallsicherheit und Notstromversorgung

Kommerzielle und infrastrukturelle Funktionen schließen einander daher nicht aus.


16. Was sagen die Zahlen der Petition eigentlich aus?

Die aktuelle OpenPetition weist 309 Unterschriften aus.

Davon werden 219 Brunn am Gebirge zugeordnet, 65 kommen aus anderen Regionen und 25 sind als geheim ausgewiesen. Die Statistik weist außerdem 201 Signaturen direkt Brunn am Gebirge zu; weitere stammen beispielsweise aus Perchtoldsdorf, Liesing, Maria Enzersdorf und Mödling. (openPetition⁠)

Diese Zahlen zeigen, dass das Thema auch über den unmittelbaren Standort hinaus Interesse hervorruft.

Sie sagen allerdings nichts darüber aus, ob einzelne Unterstützer die technische Funktion des Projekts vollständig kennen oder welche persönliche Motivation hinter einer Unterschrift steht.

Auch deshalb halten wir eine sachliche Information über das Projekt für sinnvoll.


17. Wir nehmen die Sorgen der Anrainer ernst

Wir erwarten nicht, dass jeder Anrainer einen 45-Meter-Mast in seiner Umgebung begrüßt.

Ein solches Bauwerk verändert das unmittelbare Umfeld.

Auch die Frage nach dem Ortsbild ist legitim.

Was wir uns allerdings wünschen, ist eine Diskussion, bei der alle wesentlichen Informationen berücksichtigt werden.

Dazu gehört nicht nur die Höhe des Mastes.

Dazu gehören auch:

  • die tatsächliche technische Funktion,
  • die Entstehungsgeschichte des Standortes,
  • die bereits vorhandene Infrastruktur,
  • die Anforderungen der Richtfunkstrecken,
  • die Ausfallsicherheit,
  • die zukünftige Umgebung,
  • die geplante Lärmschutzwand,
  • sowie die Frage, welche Alternativen technisch tatsächlich funktionieren.


18. Unser Ziel

Wir möchten niemanden davon überzeugen, persönliche Bedenken aufzugeben.

Wir möchten aber verhindern, dass eine komplexe technische Infrastruktur ausschließlich anhand des Bildes eines „45-Meter-Handymastes im Garten“ beurteilt wird.

Der geplante Mast ist ein sichtbarer Bestandteil eines wesentlich größeren Infrastrukturprojekts.

Die dahinterstehende Infrastruktur ist über viele Jahre gewachsen.

FunkFeuer, Glasfaser, Richtfunk, Redundanz, Notstromversorgung und die Möglichkeit einer krisenfesteren Kommunikation sind Teil dieses Gesamtzusammenhangs.

Gleichzeitig akzeptieren wir, dass Fragen zum Ortsbild, zur unmittelbaren Nachbarschaft und zur konkreten Ausführung gestellt werden.

Diese Fragen sollten anhand der Planunterlagen, technischen Daten und Gutachten beantwortet werden – und nicht anhand von Vermutungen.


Transparenz statt Schlagworte

Die öffentliche Diskussion hat gezeigt, wie schnell ein komplexes technisches Projekt auf wenige Begriffe reduziert werden kann.

„42-Meter-Mast.“

„45-Meter-Sendemast.“

„Handymast.“

„Wohngebiet.“

Jeder dieser Begriffe beschreibt nur einen kleinen Teil des Gesamtbildes.

Wir möchten deshalb die vollständige Geschichte und die technischen Hintergründe offenlegen.

Dieser Beitrag soll laufend ergänzt werden, wenn neue überprüfbare Informationen verfügbar sind.

Fragen zum Projekt sind ausdrücklich willkommen.

Unser Anspruch ist eine sachliche Diskussion auf Basis der tatsächlichen technischen und planerischen Gegebenheiten.

Biricon IT Services GmbH

Brunn am Gebirge